1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern (nachfolgend: Kunde), die Leistungen bei der NEW STANDARD.STUDIO GmbH (nachfolgend: NEWS) in Auftrag geben.
1.2 Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen vergleichbaren Geschäftsbeziehungen zwischen NEWS und dem Kunden, ohne dass der Kunde in jedem Fall einzeln wieder auf diese hingewiesen werden muss.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als NEWS ihnen teilweise oder im Ganzen zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt uneingeschränkt; Allgemeine Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn NEWS ihrer Geltung bei Vertragsschluss nicht nochmals widerspricht. Dies gilt auch im Rahmen des Abschlusses künftiger Verträge nach Maßgabe von Ziffer 1.2.
1.4 Rechtsverbindliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber NEWS abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärungen des Rücktritts) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
1.5 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen sind.
1.6 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der NEWS. NEWS schuldet einen bestimmten Erfolg nur, wenn dieser Teil der vereinbarten Leistungen ist.
2.2 NEWS erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen sach-, termin- und fachgerecht entsprechend der vereinbarten Anforderungen und Qualitätskriterien oder – sofern dazu nichts vereinbart ist – nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
2.3 Der Kunde und NEWS verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der beauftragten Leistungen. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unterrichten sie sich unverzüglich gegenseitig.
2.3 Termine für die Erbringung von Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten handelt es sich um Zieltermine, welche im Rahmen des Projektmanagements fortentwickelt werden. Bei Zielterminen darf der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf die Erbringung der ausstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich auffordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden auf diese Leistung fällig.
2.4 Änderungen und/oder Erweiterungen des Leistungsumfanges, die sich im Rahmen der Vertragserfüllung aus Sicht des Kunden als erforderlich erweisen, wird der Kunde gegenüber NEWS unverzüglich in Textform anzeigen. Sie bedürfen der vorherigen Zustimmung der NEWS in Textform.
2.5 Eine Rechtsberatung durch NEWS findet nicht statt.
2.6 Eine rechtliche Prüfung der Leistungsergebnisse der Agentur, insbesondere nach dem Wettbewerbs-, Marken-, Urheber - und Persönlichkeitsrecht, ist ausdrücklich nicht Aufgabe der Agentur. Dasselbe gilt für die Durchführung und die rechtliche Auswertung von markenrechtlichen Recherchen und/oder für die Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Marken und Designs/Geschmacksmuster.
2.7 Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten an den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien (z.B. PDF). Sollte der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien wünschen (z.B. Indesign-Datei), bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung.
2.8 NEWS setzt zu Erfüllung ihrer Leistungspflichten qualifiziertes und zuverlässiges Personal ein und entscheidet nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen, welche Mitarbeitenden und selbständige Berater:innen zur vertragsgemäßen Leistungserbringung eingesetzt oder ausgetauscht werden. Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, eine:n Mitarbeiter:in aus einem wichtigen oder berechtigten Grund durch eine:n andere:n Mitarbeiter:in oder Berater:in mit der notwendigen Qualifikation zu ersetzen. NEWS ist gegenüber ihren Mitarbeiter:innen unabhängig von deren Einsatzort ausschließlich weisungsbefugt. Mitarbeiter:innen von NEWS werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert und treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden.
2.9 Die Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen ist nur innerhalb der offiziellen Geschäftszeiten von NEWS (Montag bis Dienstag und Donnerstag bis Freitag von 9.30 – 18.00 Uhr; Samstage gelten nicht als Werktage) per E-Mail möglich. Sofern im Einzelvertrag ausdrücklich schriftlich oder im Einzelfall vom Kunden angefordert, können Leistungen mit Zustimmung von NEWS auch außerhalb der offiziellen Geschäftszeiten von NEWS erbracht werden. Für außerhalb der Geschäftszeiten erbrachte Leistungen von NEWS gilt automatisch das 1,5-fache des im Einzelvertrag vereinbarten Stundensatzes als Entgelt vereinbart.
2.10 NEWS ist hinsichtlich der Art der Durchführung der beauftragten Leistungen nach Zeit und Ort grundsätzlich frei.
3.1 NEWS hat das Recht, zur Erfüllung der beauftragten Leistungspflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Dienstleister) einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) von NEWS. Die von NEWS beauftragten Dienstleister haben die in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen, die für NEWS gelten, insbesondere die Geheimhaltung und den Datenschutz, ebenso einzuhalten und zu beachten.
3.2 Fremdleistungen Dritter (z.B. Produktion, Programmierung, Druck, Lektorat, Übersetzungen, rechtliche Beratung, ...) werden von NEWS im Auftrag gegenüber dem Kunden gesondert ausgewiesen. Sofern nicht anders vereinbart, werden Fremdleistungen entweder im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt oder im Namen von NEWS und auf Rechnung des Kunden.
3.3 Sind beim Einsatz von Fremdleistungen durch NEWS im Rahmen der Leistungserfüllung gegenüber dem Kunden Sach- oder Rechtsmängel auf ein fehlerhaftes Erzeugnisses eines Dritten zurückzuführen, der nicht Erfüllungsgehilfe von NEWS ist, und gibt NEWS das Erzeugnis an den Kunden weiter, sind die Mängelansprüche des Kunden auf die Abtretung der Mängelansprüche von NEWS gegenüber dem Dritten beschränkt (z.B. bei Verwendung von Open Source-Software). NEWS hat den Mangel hingegen zu vertreten, wenn die Mangelursache durch NEWS gesetzt wurde, d.h. der Mangel auf einer von NEWS zu vertretenden unsachgemäßen Modifikation, Einbindung oder sonstigen Behandlung des Dritterzeugnisses beruht.
3.4 NEWS ist nicht verantwortlich, falls Dritterzeugnisse durch den Dritten eingeschränkt oder insgesamt eingestellt werden. Führt der Dritte eine Gebühr für die Zurverfügungstellung der Dritterzeugnisse ein, hat NEWS das Recht die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung dementsprechend anzupassen, sofern der Kunde die Nutzung der Dritterzeugnisse nach Rückfrage fortsetzen möchte und die Vergütung zu Lasten von NEWS gehen würde.
3.5 Die Weitergabe von Dritterzeugnissen gilt für den Kunden als deutlich erkennbar, wenn NEWS auf sie im Rahmen der Auftragsbeschreibung oder der Auftragsabwicklung hinweist, diese sich aus dem Auftrag ergeben oder für den Kunden aufgrund der eigenen Sachkenntnis hätten erkennbar sein müssen.
4.1 Der Kunde hat NEWS über alle für die Leistungserbringung erforderlichen Umstände vollständig zu informieren. Soweit nicht anders vereinbart, ist NEWS nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
4.2 Durch den Kunden ist sicherzustellen, dass dieser NEWS bei der Erbringung der Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter:innen im erforderlichen Maß unterstützt. Die Erbringung von Mitwirkungshandlungen erfolgt auf eigene Kosten des Kunden.
4.3 Der Kunde wird NEWS nicht unwesentliche Änderungen der mitgeteilten Planungen jeweils unverzüglich mitteilen. Alle Änderungen müssen nachvollziehbar und ggf. anhand von entsprechenden Belegen nachprüfbar dargelegt werden.
4.4 Der Kunde wird NEWS alle für deren Arbeit erforderlichen oder dienlichen Daten und
Informationen über Wirtschaftsdaten, Einsatzstoffe, Abfall, Wasser, Energie, Emissionen, Mitarbeiter:innen, Sicherheit, wie auch Marketingziele, Markt- und produktrelevante Daten zur Verfügung stellen. NEWS verpflichtet sich zur streng vertraulichen Behandlung solcher nach 1.1. und 1.2 übermittelten Daten und Informationen.
4.5 Verzögerungen, welche daraus entstehen, dass der Kunde seinen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder im erforderlichen Umfang nachkommt, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Leistungs- und Fertigstellungsfristen verlängern sich entsprechend. Der NEWS dadurch entstehende Zusatzaufwand (z. B. zusätzliche Bearbeitungszeit oder Anfahrtskosten) ist vom Kunden zu tragen.
4.6 Sofern der Kunde NEWS Materialien und/oder Inhalte (z.B. Markenlogos, Werbetexte, Produkte) überlässt, sichert er zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung bzw. Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Zu den überlassenen Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde NEWS im Hinblick auf die Durchführung der beauftragten Leistungen empfiehlt oder vorschlägt. Sollte NEWS aufgrund solcher vom Kunden stammenden Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde NEWS von diesen Ansprüchen (inklusive der notwendigen Rechtsverfolgungskosten) auf erstes Anfordern frei.
5.1 Für alle Leistungen wird das Honorar im Rahmen von Kunden genehmigten Kostenvoranschlägen vereinbart. Als Kalkulationsgrundlage gelten die zum Zeitpunkt der Leistung aktuellen Vergütungssätze der Agenturpreisliste; in der Regel werden diese Leistungen nach Stundenaufwand berechnet. Für genehmigte Kostenvoranschläge gilt eine Abweichung von +/- 10 Prozent als von der Genehmigung umfasst.
5.2 NEWS ist berechtigt, Vorschüsse bis zu 50 % der Auftragssumme vor Beginn der Dienstleistungserbringung zu verlangen („Akonto“).
5.3 Alle im Rahmen dieses Vertrages anfallenden Fremdkosten werden unter Beifügung von Belegen an den Kunden mit einem Aufschlag von 10 Prozent Projektmanagementgebühr auf den Nettobetrag weiterberechnet.
5.4 Barauslagen und besondere Kosten, die NEWS auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen zum Beispiel außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- oder Vervielfältigungskosten.
5.5 Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten und ähnliche Kosten werden dem Kunden netto in Rechnung gestellt, auch wenn sie erst nachträglich erhoben werden.
5.6 Sofern NEWS Leistungen im Einvernehmen mit dem Kunden außerhalb ihres Sitzes erbringt (zum Beispiel zur Überwachung von Film-, Funk- und Fernseharbeiten, Fahrten zum Kunden) hat sie über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung dieser Reisekosten (Bahnfahrten der 2ten Klasse oder Fahrten per Pkw mit 0,30 Euro/km netto) inklusive aller erforderlichen Auslagen, Aufwendungen und Spesen. Reisezeiten werden nach tatsächlichem Aufwand zum Stunden- bzw. Tagessatz abgerechnet.
5.7 Sämtliche Vergütungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Rechnungen an Leistungsempfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet und in den Rechnungen ausgewiesen. Auf diesen Rechnungen ist die jeweilige vom Kunden zu benennende VAT-Nummer des Leistungsempfängers anzugeben.
5.8 Die Zahlung ist binnen zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung fällig. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrags wird durch die Erhebung von Einwänden nicht berührt.
5.9 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen beziehungsweise Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
5.10 Skonti werden nicht gewährt.
5.11 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung auf dem in der Rechnung bezeichneten Konto.
5.12 Bei verspätetem Zahlungseingang sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz gemäß § 247 BGB zu entrichten, es sei denn, der Kunde hat die Verspätung nicht zu vertreten.
5.13 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann NEWS angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Forderung ergreifen; fordert NEWS erneut zur Zahlung auf oder lässt NEWS den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt NEWS dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung. § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.
5.14 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von NEWS nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen NEWS aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung mangelhafter Leistung.
5.15 Leistungen von NEWS, die auf nachträglichen Änderungs- bzw. Ergänzungswünschen des Kunden beruhen (Mehraufwendungen), sind gesondert nach Maßgabe der im Angebot beschriebenen Preise zu vergüten.
6.1 Basis der Tätigkeit der Agentur bildet das Briefing durch den Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, ist darüber ein Briefing-Protokoll von der Agentur zu fertigen. Dieses wird zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
6.2 Soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und NEWS zustande, indem der Kunde das Angebot von NEWS in Textform annimmt. Erfolgt die Annahme mündlich, soll sie in einem Besprechungsprotokoll festgehalten werden.
6.3 Produktionsaufträge werden von NEWS nach Freigabe durch den Kunden in der Regel im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt. NEWS überwacht die Produktion und prüft das Produktionsergebnis.
6.4 Die NEWS übertragenen Arbeiten bedürfen typischerweise beständigen Kontakts und der Abstimmung mit dem Kunden. Über derartige Besprechungen wird NEWS jeweils ein Besprechungsprotokoll schriftlich erstellen und dem Kunden übermitteln. Diese Protokolle gelten als kaufmännische Bestätigungsschreiben. Darin enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt sind verbindlich, wenn und soweit der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht.
7.1 Nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen (Change Request) durch den Kunden sind NEWS möglichst frühzeitig und hinreichend konkret mitzuteilen und benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung durch die Agentur.
7.2 Ist bei Vorliegen einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung die ursprünglich beauftragte Leistung nicht oder nur noch teilweise durchführbar, ist NEWS berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen. NEWS wird dies dem Kunden mitteilen. Widerspricht der Kunde der Leistungseinstellung, so setzt NEWS die ursprüngliche Leistungserbringung fort.
7.3 Sofern der Agentur durch den Change Request Mehrkosten entstehen, wird NEWS den Kunden hierauf hinweisen. Die Agentur ist berechtigt, die Mehrleistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
8.1 Soweit die Leistungen von NEWS Werkleistungen umfassen, hat der Kunde die Abnahme oder Abnahmeverweigerung innerhalb von 15 Werktagen nach der Fertigstellung der Werkleistung zu erklären.
8.2 Die Erklärungen zur Abnahme (Abnahme, Abnahmeverweigerung, Abnahme unter Vorbehalt) bedürfen der Schriftform. Abnahmeverweigerungen sowie Abnahmen unter Vorbehalt sind zu begründen.
8.3 NEWS hat bei Werkleistungen einen Anspruch auf Teilabnahmen, soweit die abzunehmenden Teilleistungen in dem Angebot bezeichnet sind.
8.4 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Werkleistungen nicht innerhalb von 15 Werktagen nach der Fertigstellung abnimmt.
8.5 Soweit mit der Abnahme eine Funktionsprüfung verbunden ist, ist diese zu protokollieren.
9.1 Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Kunde zur Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen von NEWS gehen auf den Kunden über in dem Umfang, wie es der von beiden Vertragspartnern zu Grunde gelegte Zweck des jeweiligen Auftrages erfordert.
9.2 Zieht NEWS zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den Kunden auf dessen Kosten erwerben und dementsprechend dem Kunden übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird NEWS den Kunden darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
9.3 Der Kunde ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen.
9.4 Erstellt NEWS im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen Software, so ist der jeweilige Sourcecode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Kunden. Sofern der Kunde eine Überlassung des Sourcecodes wünscht, muss dies gesondert mit NEWS vereinbart werden.
9.5 Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Kunden sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen von NEWs (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei NEWS, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.
9.6 Die in vorstehend Ziffer 1 Satz 1 und 2 genannten Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung der in diesem Vertrag unter E. vereinbarten Vergütung abgegolten.
9.7 NEWS übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach §§ 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Kunde NEWS auf erstes Auffordern frei. NEWS weist den Kunden vorsorglich darauf hin, dass einem Urheber nach dem Urhebergesetz weitere gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Inhaber von Nutzungsrechten zustehen (z.B. auf Auskunft, Rechenschaft und Rückruf), die vertraglich nicht ausgeschlossen werden können.
9.8 NEWS ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Kunden – berechtigt, die Arbeitsergebnisse im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden unter Nennung des Kundennamens, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet, Social Media und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.
9.9 NEWS ist berechtigt, den Kunden nach erfolgreichem Abschluss der vertragsgemäßen Leistungen als Referenzkunden in der öffentlichen Kommunikation einschließlich ihrem Internetauftritt und der Kommunikation mit potenziellen Kunden zu benennen.
10.1 NEWS haftet dem Kunden gegenüber im Rahmen dieses Vertrages für die Sorgfalt eines ordentlichen Beraterunternehmens. Die Haftung der Agentur und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalspflichten), Verletzung von Leben Leib und Gesundheit, bei Ansprüchen aus einer Garantie sowie aus dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 NEWS haftet nicht für das Eintreten oder Nicht-Eintreten eines Erfolges und insbesondere nicht wenn die vereinbarte Leistung nur mit Hilfe von nicht in den Einzelvertrag mit dem Kunden einbezogenen, außenstehenden Dritten oder aufgrund der freien Entscheidung solcher Dritter zustande kommen kann. Weiters haftet NEWS nicht dafür, dass Beratungs- und Betreuungsleistungen sämtlichen gesetzlichen Anforderungen, denen der Kunde unterliegt, entsprechen.
10.3 Soweit NEWS, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach der vorstehenden Bestimmung in Absatz 1 haften, beschränkt sich die Haftung auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
10.4 NEWS wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Maßnahmen hinweisen. NEWS übernimmt keine eigene rechtliche Überprüfung der von ihr erbrachten Leistungen. Erachtet NEWS für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (z.B. wettbewerbs- oder markenrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
10.5 NEWS übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
10.6 Eine Haftung von NEWS ist ausgeschlossen, sofern und soweit NEWS den Kunden schriftlich unter Darlegung der Gründe auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem geltenden Recht hingewiesen hat und der Kunde sich trotz des Hinweises gegen eine Änderung der betreffenden vertragsgegenständlichen Leistungen entscheidet. Der Kunde stellt NEWS in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Hiervon umfasst sind auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten.
10.7 Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Erbringung der beauftragten Leistungen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden sowie Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie oder aus Produkthaftung - insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.8 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet wurden, oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen heraus ergibt.
11.2 Die Parteien vereinbaren, über Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses. Die Parteien verpflichten sich, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, Vertrauliche Informationen weder an Dritte weiterzuleiten noch Dritten in irgendeiner Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die an zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Berater weitergegeben werden. Subunternehmer von NEWS sind nicht Dritte im Sinne dieser Regelung.
11.3 Die Parteien sind nicht berechtigt, Vertrauliche Informationen für eigene Zwecke zu erlangen, einschließlich durch bzw. im Zusammenhang mit dem Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands, einschließlich zugehöriger Informationen (Ausschluss des sog. Reverse Engineering im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG) und diese für eigene Zwecke wirtschaftlich zu verwerten. Die Regelungen von Ziffer 16 bleiben hiervon unberührt.
12.1 Die Vertragspartner werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen der DSGVO und des BDSG-neu beachten und ihre Mitarbeiter:innen entsprechend verpflichten. Dies gilt insbesondere auch in Bezug auf die Verpflichtung von mit Datenverarbeitung befasste Personen auf das Datengeheimnis (§ 53 BDSG-neu).
12.2 Der Kunde sorgt dafür, dass NEWS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für NEWS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.
12.3 Soweit NEWS personenbezogene Daten des Kunden bzw. von Mitarbeiter:innen, Dienstleistern oder Erfüllungsgehilfen des Kunden verarbeitet, hält sich NEWS an die geltenden Datenschutzgesetze insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Details enthält die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Geschäftspartner und sonstige Betroffene, die NEWS dem Kunden im Falle der Datenverarbeitung durch NEWS mit Abschluss des Vertrages zur Verfügung stellt.
12.4 Soweit zur Durchführung des Vertragsverhältnisses eine weisungsgebundene Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch NEWS erforderlich ist, schließen die Parteien zu dessen Konkretisierung eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ab.
13.1 Die Laufzeit des Vertrages sowie etwaige Regelungen zur ordentlichen Kündigung ergeben sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Angebot.
13.2 Ist ein Dienstverhältnis vereinbart und die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt, noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der Dienste zu entnehmen, kann das Dienstverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
13.3 Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor
a) wenn die andere Partei die Erfüllung ihrer Vertragspflichten in nicht unwesentlicher Art und Weise aufgrund einer Vermögensverschlechterung aussetzt oder dies ankündigt, oder
b) wenn ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils ihres Vermögens eingeleitet wurde.
13.4 Ein wichtiger Grund für NEWS liegt weiterhin vor,
a) Wenn der Kunde mit einer Zahlung aus einem Vertrag in nicht unwesentlicher Höhe in Verzug ist und seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der zweiten Mahnung mit Androhung rechtlicher Schritte, einschließlich Kündigungsandrohung nachkommt;
b) Wenn der Kunde ganz oder teilweise trotz Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung innerhalb der von NEWS gesetzten Frist von einer Woche eine geschuldete Vorauszahlung nicht leistet.
13.5 Die zur Kündigung berechtigte Partei kann von der anderen Partei Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens (insbesondere Schadensersatz statt der Leistung) verlangen, es sei denn, die andere Partei hat den Kündigungsgrund nicht zu vertreten.
13.6 Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Kunden ist die Leistung nach tatsächlich angefallenen Stunden mit einem Stundensatz von €150,- zu vergüten. Zusätzlich hat NEWS das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 20 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes zu verrechnen.
13.7 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
14.1 Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Berlin. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
14.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkehr.
14.3 Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung von NEWS übertragen und abgetreten werden.
14.4 Vertragssprache ist deutsch in Wort und Schrift.
14.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die AGB im Übrigen davon unberührt.
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